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16.07.2025
Muss die AfD oder die Demokratie zittern?


Rheinland-Pfalz hat ein Stopp -Schild aufgestellt, Mitglieder extremistischer Organisationen nicht mehr in den Landesdienst aufzunehmen. Pauschal sicherlich sehr bedenklich, im Einzelnachweis der Prüfung in persona des Bewerbers, richtig.

Wir hatten dieses Thema Radikalenerlass oder Extremistenbeschluss schon einmal 1972. Mich persönlich hat dieses Thema auf der Universität viele Nerven gekostet, denn ich hatte einen Professor im öffentlichen Recht, der kannte kein anderes Thema.

Soviel persönlich, jetzt zur Sache. Vom Grundsatz her sehe ich die Entscheidung in Rheinland-Pfalz als ein längst überfälliger Schritt an. Es kann nicht sein, wenn eine Partei, wie die AfD die Gesellschaft spaltet, ausgrenzt, diskriminiert – insbesondere Menschen mit Migrationshintergrund, Andersdenkende und Minderheiten, diese im Staatsdienst für uns Bürger, der freiheitlich Demokratie tätig sind und noch unsere Kinder und Enkel unterrichten, die Gesinnung weitergeben.

Warum hier nur auf die Mitgliedschaft in einer Partei abgestellt wird, ist mir ein Rätsel. Hier sollte jeder Verfassungsfeind, ob mit oder ohne Parteibuch, keine Möglichkeit haben in den Staatsdienst zukommen und wie oben erwähnt, auf das tatsächliche Verhalten der Bewerber abgestellt werden.  

Etwas anderes ist ein Parteiverbot. Ich habe schon im Ansatz Bedenken, ob eine Partei, die weniger Prozente hat und schon auf dem Sterbebett der sozialen Gesinnung liegt, als die zu verbietende Partei, es hier mit der Wahrheit des Verbotsgrundes ehrlich meint oder nur einen Konkurrenten wegschaffen will.

Anders als bei der SPD ist es bei der CDU, die selbst jetzt eine bedenkliche Flüchtlingspolitik betreibt, die von den Gerichten zu Recht gestoppt wird. Auch hier trügt der Schein, es ist eine Politik gegen die AfD, die über geltendes Recht und die Menschenrechte, christlich sozial gestellt wird.

Voraussetzung für ein Parteiverbotsverfahren ist die Verfassungswidrigkeit der Partei, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten der Anhänger darauf ausgehen, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen und den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden.

Antragssteller beim Bundesverfassungsgericht können Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung sein.

In einem Urteil aus dem Jahre 2017 begründet das Gericht, in einem Verfahren gegen die NPD, dass es nicht um „Gesinnungs- oder Weltanschauungsverbot geht, sondern um aktives Handeln gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung“.

Weiter muss die zu verbietende Partei, eine „aktiv kämpferische, aggressive Haltung“ gegenüber der demokratischen Ordnung einnehmen.

Die dritte Voraussetzung ist, zumindest eine Chance zu haben, antidemokratische Ziele durchzusetzen.

Zwei Parteiverbote hat Karlsruhe bislang ausgesprochen. Beide Verbote sind lange her. 1952 wurde die NS-Nachfolgepartei sozialistische Reichspartei (SPR) verboten und 1956 die Kommunistische Partei Deutschland (KPD). Gegen die Rechtsextreme (NPD) gab es gleich zwei Verbotsverfahren, Karlsruhe lehnte ein Verbot ab.

Die Beweislast für ein Parteiverbotsverfahren liegt beim Antragssteller, also Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung.

Der Nachweis von verfassungswidrigen Gesinnungen für die Nichteinstellung im Staatsdienst ist erheblich leichter zu beweisen, als die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren für die AfD.

Bereits 2016 schrieb ich in meinem Buch Freiheit – Anthologie Gedichte, Gedanken, ein Plädoyer für die Freiheit – „Das Wort ist die beste Waffe, solche verirrten Köpfe wie die AfD politisch zu bekämpfen“, ich ergänze jetzt, das Wort die beste Waffe auch im und gegen Krieg, selbst wenn dadurch der Profit der Waffenindustrie einbrechen würde.

Das Wort, die beste Waffe, genau hier liegt derzeit unser Problem. Die Worte und Taten unserer Volksvertreter für zu einer demokratischen Wahl der Partei, wie AfD, die die stärkste Oppositionspartei im Bundestag wurde, vom Volk gewählt, ist.

Das richtige Wort, die richtigen Ohren und kausal daraus folgend, mit dem richtigen Blick, die richtigen Taten für die Demokratie, für unser Grundgesetz, für die Menschenrechte und das Thema AfD wäre erledigt.

Verbieten wir diese, kommt sie als AfD 2 zurück und die Radikalität im Untergrund wird verstärkt.

Politiker – ich glaube als kleiner Philosoph nicht an den Satz „denken tut weh“ und wenn, könnten sie diese Schmerzen für uns, das Volk zum Schutze unserer Freiheit und Demokratie aushalten.

Bei einem Verbotsverfahren muss die Demokratie zittern und die AfD blüht auf.





 







 

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