24.05.2024
75 Jahre Grundgesetz - ohne ein Grundrecht für Tiere
75 Jahre Grundgesetz, eine kleine Erfolgsgeschichte für Freiheit, Frieden und Demokratie, was keine Selbstverständlichkeit ist. Hierauf sollten wir immer wieder hinweisen. Grundgesetz –Verfassung – für manche ein wichtigeres Begriffsthema als Freiheit, Frieden und Demokratie. Es zählt nicht der Name, sondern die Wirkung der Regelungen.
Das Grundgesetz ist die rechtliche Grundordnung unseres Gemeinwesens. Es ist das grundlegende, fundamentale Gesetz. Dort sind die wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in unserem Staat geregelt.
Eine wesentliche Regelung fehlt. Ein Grundrecht für die Tiere, was ich bereits in meinem Buch, Dr. Rodolfo, Anwalt der Tiere verklagt den Menschen, seit 2018 immer wieder fordere.
Jetzt verweisen viele darauf, dass in Art. 20a Grundgesetz (GG) der Tierschutz geregelt ist.
Art 20a führt aus:
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlich Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.
Ein eigener Tierschutzartikel konnte politisch nicht durchgesetzt werden. Der Schutz der Tiere ist Staatszielbestimmung, also eine Norm der Verfassung. Dem Staat wird vorgeschrieben, die Tiere zu schützen. Dies muss jede staatliche Gewalt, Parlamente, Richter und Behörden beachten. Allerdings kann, anders als bei den Grundrechten, kein privater Bürger für sich daraus Rechte ableiten. Tierschutz ist eine Aufgabe des Staates und der Gesellschaft, dabei aber grundsätzlich gleichrangig mit anderen Prinzipien der Verfassung. Hier fängt die Problematik an. Im sogenannten Schächturteil des Bundesverfassungsgerichtes haben die Verfassungshüter die Religionsfreiheit eines muslimischen Metzgers, der die Klage eingereicht hatte, über den Tierschutz gestellt. Verfassungsrechtlich ist die Religionsfreiheit geschützt, die Tiere aber grundgesetzlich nicht, sonst hätte die Religionsfreiheit gegen den Tierschutz rechtlich gewürdigt werden müssen. Die Entscheidung wäre dann sicherlich für die Tiere, gegen die Religion gefallen.
Art 20a GG ist aber nicht nur Verfassungslyrik, er ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Der Tierschutz muss grundgesetzlich verankert werden, endlich nach 75 Jahren.
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