07.03.2026
Ein Angriff auf den Sozialstaat oder ?
2025 gab der Bund insgesamt 50 Milliarden Euro für das Bürgergeld aus, also das Geld, was die Bürger für Sozialleistung aus ihrem eigenen Einkommen zur Verfügung stellen.
Ist dies selbstverständlich, dass die Bürger durch Steuerzahlung dies machen? Beantworten wir die Frage einmal mit Ja, soweit es für Menschen in sozialer Notlage ist, wozu unser Grundgesetz mit Recht, ausdrücklich verpflichtet.
Hier sind aber Wucherungen eingetreten in dem Bereich, die mehr als unverhältnismäßig einzuordnen sind. Sind diese dem Bürger auch zuzumuten? Historisch sind wir in früheren Jahren bei den Römern einzuordnen. Damals gab es bei den Eliten, den sittlichen Verfall, Luxus und Korruption den man spätrömische Dekadenz nannte. Der kleine Philosoph denkt jetzt wieder einmal als Advocatus Diaboli, schauen wir jetzt auf die andere Seite der Eilten oder man könnte es auch als Eliten im Sozialstaat ausdrücken, ist hier spätrömische Dekadenz gegeben und vieler Leistungsbezug nicht gerecht gefertigt!
Ein Shitstorm der Sozialverbände werde ich mit dieser Aussage verkraften, denn für Entgelt, sollte man immer noch Leistung erbringen, mindestens aber bei den Forderungen auch wissen, wo es herkommt. Hierfür muss der Arbeitnehmer*in, der/die Selbständige täglich arbeiten, oft früh aufstehen, teilweise mit mehr als 7 Stunden am Tag, Samstag und Sonntag und oft bis in die Nacht. Als Selbstständiger weiß ich wovon ich rede.
Her Merz ist dieses Thema endlich angegangen und hatte eigentlich den richtigen Ansatz. Er ist studierter Jurist, also müssen wir ihm den Grundsatz ludes non calculat, ein Jurist/Richter kann nicht rechnen, zugutehalten.
2024 noch in der Opposition und im Angriffsmodus wollte er mit der Reform 15 Milliarden Euro einsparen. Mit der neuen Regelung schaffen wir, also die Bürger von ihrem Geld, unter der Voraussetzung das 100 000 Menschen aus dem Bezug der Grundsicherung herausfallen, circa 850 Millionen. Hinzukommt ein einmaliger Umstellungsaufwand von circa 8 Millionen Euro.
Hier denke ich jetzt an ein Zitat von Victor Hugo (französischer Schriftsteller 1802-1885)
„Nichts auf der Welt ist so mächtig wie eine Idee, deren Zeit gekommen ist“,
ich ergänze jetzt mal, egal was es kostet.
Also wir haben eine Kriegserklärung auf den Sozialstaat, der die Wurzel der Demokratie ist, bei einer Umverteilung ohne eigentlich richtige Ersparnis, wie versprochen. Okay, die CDU hat das „C“ im Namenszug, da nimmt man es mit dem achten Gebot der Bibel – Du sollst nicht lügen – nicht so genau, wobei ich jetzt hier keine Lüge unterstelle, es kann in der Subsumption auch nur falsche Interpretation sein.
Schauen wir uns die Kriegserklärung auf den Sozialstaat näher an:
- Die Geldleistung „Bürgergeld“ soll in „Grundsicherungsgeld“ umbenannt werden.
Wo gibt es hier Problem? Mit den Kosten der Maßnahme oder hätte man nicht ergänzen sollen, Grundsicherungsgeld vom Bürger.
- Wer arbeiten kann, muss seine Arbeitskraft im maximal zumutbaren Umfang einsetzen.
Sorry kann ich nicht kommentieren, weil es eine Selbstverständlichkeit ist, wenn man nicht Paradies lebt.
- Wer Kinder betreut, soll bereits nach der Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes für eine Erwerbsarbeit oder Eingliederungsmaßnahme herangezogen werden können.
Wo liegt das Problem? Elternschaft sind immer zwei, da kann man mit der Versorgung des Kindes schon mal abwechseln. Manche Selbstständige nimmt ihre Tätigkeit fast direkt nach der Geburt des Kindes wieder auf, um die Steuern für die Zahlung der Grundsicherung verdienen zu können. Viele Angestellte gehen schon viel früher ihrer Tätigkeit wieder nach, auch zum Wohle der Grundsicherungsempfänger.
- Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen sollen gezielter unterstützt werden.
Sorry, wo ist hier ein Angriff auf den Sozialstaat. Gezielte Unterstützung, ich doch ausdrücklich zu begrüßen.
- Jugendliche, speziell in komplexen persönlichen Lebenslagen, sollen umfassender beraten und unterstützt werden. Dafür sollen Förderunglücken geschlossen und Jugendberufsagenturen gestärkt werden.
Sorry, wo ist hier ein Angriff auf den Sozialstaat. Gezielte Unterstützung, ich doch ausdrücklich zu begrüßen, gerade auch im Bereich unserer Zukunft.
- Der Kooperationsplan soll individuelle Angebote der Beratung, Unterstützung oder Vermittlung enthalten. Wirken Arbeitssuchende mit, bleibt die Zusammenarbeit mit den Jobcentern unbürokratisch. Kommen sie den Vereinbarungen aus dem Kooperationsplan aber nicht nach, wird die Mitwirkung durch Verwaltungsakte mit den Rechtsfolgenbelehrung verbindlich gemacht.
Sorry, eine Selbstverständlich muss hier geregelt werden, die sich schon moralisch ethisch beim Leistungsempfänger ergeben sollte.
- Pflichtverletzung: Wer eine Fördermaßnahme abbricht oder sich nicht bewirbt, muss mit einer stärkeren Kürzung der Geldleistung rechnen als bislang. Der Regelbedarf kann um 30 Prozent für jeweils drei Monate gemindert werden.
Wer als Angestellte/er eine Weiterbildungsmaßnahme abbricht oder sich weigert an dieses teilzunehmen, wird abgemahnt und gekündigt. Wer als Selbstständige/er Weiterbildungsmaßnahmen nicht macht, kann seinen Laden schließen und verdient nichts mehr. Wo liegt hier ein Problem?
- Meldeversäumnis: Wer den ersten Termin im Jobcenter versäumt, muss zunächst mit keinen Konsequenzen rechnen. Ab dem zweiten Versäumnissoll die Geldleistung dann um 30 Prozent für einen Monat gekürzt werden. Wenn jemand dreimal in Folge nicht zu einem vereinbarten Termin im Jobcenter erscheint, ist ein gestuftes Verfahren vorgesehen. In letzter Konsequenz kann hier der Anspruch auf die Leistung aufgrund von Nichterreichbarkeit komplett entfallen, das heißt auch die Kosten der Unterkunft.
Eine Gerechtigkeit, denn jeder Arbeitnehmer*in erhält bei Nichterscheinen eine Abmahnung und bei Wiederholung die fristlose Kündigung. Problematisch ist der Entfall der Kosten für die Unterkunft. Hier wird kein Vermieter mehr an Grundsicherungsempfänger bei diesem Risiko vermieten.
- Die sogenannte Arbeitsverweigerer Regelung soll wirkungsvoller und praxistauglicher gestaltet werden. Der Regelbedarf kann mindestens für einen Monat entzogen werden, insgesamt weiterhin für maximal zwei Monate. Allerdings soll die Regelung früher angewandt werden.
Sorry, kann ich nicht kommentieren. Jeder Arbeitnehmer*in wird bei Arbeitsverweigerung fristlos entlassen.
- Die bislang geltend einjährige Karenzeit beim Vermögen soll abgeschafft werden. Stattdessen soll die Höhe des Schonvermögens an das Lebensalter gekoppelt werden.
Im Ansatz richtig, aber hier sollte differenziert werden. Eine Lebensversicherung für die Altersversorgung sollte bei nur kurz zu erwartender Zeit des Leistungsbezuges nicht gekündigt werden. Hier muss auch die Anlageform geschaut werden. Es gibt auch die Möglichkeit der Beleihung.
- Die Kosten der Unterkunft sollen unter anderem schon in der einjährigen Karenzzeit gedeckelt werden. Der „Deckel“ beträgt die anderthalbfache Höhe der allgemeinen Angemessenheitsgrenze.
Mehr als gerecht, schaut man auf die Mietentwicklung und welche Wohnungen sich auch besser verdiente heute nur noch leisten können. An der Realität angepasst.
- Jobcenter sollen wirksame Instrumente erhalten, um Sozialleistungsmissbrauch zu bekämpfen.
Gab es bisher kein Strafgesetzbuch und die Staatsanwaltschaft. Für jeden grundsicherungszahlenden Bürger, ist diese bei Vergehen zuständig.
Ein Angriff auf den Sozialstaat oder dringend notwendige kleine Gerechtigkeit geschaffen. Nach meinem Dafürhalten hätten die Maßnahmen noch weiter greifen sollen.
Ich möchte Menschen in sozialer Not, mit dem Bewusstsein wer die Leistung zahlt unterstützen, ohne dass diese eine Rückzahlungspflicht haben, aber moralisch ethisch wissen, dass dies nur ein kurzfristige Überbrückungsleistung ist.
Ich werde in weiteren ZwillingsBlick mich zu diesem Thema äußern.
Für mich ist eine Stärkung der Demokratie, unseres Grundgesetzes geregelt worden.
Wie beurteilen Sie dies? Meine lieben Leser.





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