16.10.2024
Zu schwach oder zu unfähig sich der AfD zu stellen
Ich verfolge jetzt seit Tagen die Diskussion um ein Verbotsverfahren für die AfD. Sind unsere Politiker wirklich so unfähig sich dieser Partei zu stellen und wollen sie 30 Prozent der Bürger in den Ostdeutschen Ländern, wo gewählt wurde unterstellen, dass diese alle rechts sind und Feinde der Demokratie?
Klar gönnt man der AfD ein Verbot. Aber was würde das bewirken? Der konservative Wähler der AfD wäre der Feind des Staates. Es würde noch mehr Wut und Radikalität erzeugt, ich denke die Gefahr von inneren Unruhen nicht ausgeschlossen.
Der erste Ansatz wäre mal kein Verbotsantrag gegen die AfD, sondern diese unfähigste Regierung aller Zeit demokratische abzulösen, aber nicht in die Vor-Merkel-Ära mit Merz, sondern ins Jahr 2024. Dann wäre mal ein Stück Vertrauen bei den Bürgern zurückgewonnen, die das Vertrauen in den Staat verloren haben.
Die Hürden für ein Verbotsfahren sind besonders hoch. Parteien sind für die politische Willensbildung in der Deutschen Demokratie von besonderer Wichtigkeit und genießen deshalb einen besonderen Schutz. Parteien sind dann verfassungswidrig, wenn sie laut Artikel 21 Grundgesetz die freiheitliche-demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder beseitigen wollen. Außerdem muss eine Partei nachweislich eine aggressive Haltung an den Tag legen und es darf nicht völlig ausgeschlossen sein, dass sie ihr Ziel auch erreicht. An Letzterem ist ein NPD-Verbot 2017 gescheitert.
Ein solches Verfahren würde circa 4 Jahre dauern. Vor 2025 ist ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD nur Ablenkung vom Vertrauensverlust in der Bevölkerung gegenüber den etablierten demokratischen Parteien und ihren unfähigen Vertretern, in Parlament und Regierung. Es käme dann bei den AfD Anhängern die Haltung bei der Wahl – jetzt erst recht – und die AfD wäre noch gestärkt.
Die Menschen, die AfD wählen, können durch eine Gerichtsentscheidung nicht zurückgeholt werden. Ein Überzeugen ist nur durch die Vertreter der demokratischen Parteien möglich. Hier liegt der Ansatzpunkt. Fähige Volksvertreter wählen, die die AfD demokratisch stellen und dann am Wahltag ihr die entsprechende Quittung geben. Bei der FDP hat es auch funktioniert.
Bereits 2016 schrieb ich in meinem Buch Freiheit – Anthologie – Gedichte, Gedanken, ein Plädoyer für die Freiheit „Absagen an die AfD, mit Vertretern nicht zu reden, nicht als Privatpersonen, als Vizekanzler, als Ministerpräsidentin, sind eine Absage an den politischen Dialog, an die notwendige Auseinandersetzung. Absagen an die Medien, nur teilzunehmen, wenn kein Vertreter der AfD teilnimmt, heißt die Verfassung nicht beachten, heißt, die Medien- und Pressefreiheit außer Kraft zu setzen“.
Das Bundesverfassungsgericht ist nicht für die Unfähigkeit der Volksvertreter zu ständig, die dieses anrufen, wie ein Kleinkind seine Eltern, wenn es seine Sandschaufel abgenommen bekommen hat.
Stellen wir uns endlich diesem rechten politischen Abgrund, durch unsere Volksvertreter, reden wir mit den AfD-Wählern, auch privat, ich bin überzeugt, dass keine 30 Prozent im Osten nicht wissen, was sie anrichten, mit der Wahl der AfD, zeigen wir das auf, führen wir die AfD an der eigenen Unfähigkeit und Gefährlichkeit vor, aber lassen wir das Verbotsverfahren, was nur Werbung über vier Jahre für die AfD ist und danach, bei erfolgreichem Verbot, was ich anzweifele, ein Märtyrer für eine neue Partei geschaffen, bei Unterliegen der Antragssteller, einen Sieger, der gestärkt aus dem Verfahren geht.
Die AfD könnte immer sagen, vom Bundesverfassungsgericht nicht verboten, wir stehen auf dem Boden der Demokratie und des Grundgesetzes und könnte eine noch schlimmere Politik verfolgen, denn ein neues Verbotsverfahren, wäre so schnell nicht mehr möglich.
Also schützen wir mit eigener Fähigkeit, dem Mut die AfD über die Volksvertreter, aber auch im privaten Raum zu stellen unsere Demokratie, Freiheit und beenden diesen Spuk aus eigener Kraft.
Die Inhalte unserer Web-Seiten und Newsletter werden sorgfältig erarbeitet und überprüft. Dennoch können Fehler auftreten. Eine Haftung oder Gewähr für die Richtigkeit, Zuverlässigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der zu Verfügung gestellten Informationen kann daher nicht übernommen werden. Änderungen können jederzeit vorgenommen werden. Jürgen Zwilling haften nicht für den Inhalt für Informationen oder Darstellungen an Websites, auf die mittelseines Hyperlinks etc.verwiesen wird oder die von Partnerfirmen mit Kennzeichnung dieser eingestellt sind.