07.05.2025
Und wenn sie nicht gestorben sind, dann leben sie noch heute……
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Gebrüder Grimm oder Christian Andersen hier an die AfD dachten, aber man weiß nie und lernt nicht aus.
Jetzt unterstellt mir hier bitte keiner, das ich jetzt an „die Nazis“ dachte, die ja lt. dem Ehrenvorsitzenden dieser Partei, Herrn Alexander Gauland, ich zitiere wörtlich „Hitler und die Nazis sind nur ein Vogelschiss in über 1000 Jahren erfolgreicher deutscher Geschichte“, waren.
Jetzt stuft der Verfassungsschutz die AfD nicht mehr als Verdachtsfall ein, sondern als gesichert rechtsextremistisch. Könnte es sein, dass hier zwischen einem Vogelschiss und einem richtigen „Scheißhaufen“ eine Verwechselung stattgefunden hat.
Okay, Andreas Geithe, Ex-Mitglied der rechtsterroistischen „National Front“ und Bürgerdeputierter der AfD im Berliner BVV-Ausschuss für Soziales, Senior*innen, Arbeit und Wirtschaft forderte gleich Taten „Wir sollten eine SA gründen und aufräumen“.
Marc Jongen, Listenplatz 6, Parteitag in Magdeburg 2023, jetzt Mitglied des Europaparlaments „Bringen wir diesen korrupten Laden zum Einsturz“.
Okay, jetzt weiß ich auch, was ich im Leben versäumt habe, ich war nie ein echter Mann. „Echte Männer sind rechts. Echte Männer haben Ideale. Echte Männer sind Patrioten. Dann klappt’s auch mit der Freundin“, Maximilian Krah, auf seinem Trikot-Kanal, zit. nach Spiegel Politik, 07. August 2023.
Ich könnte hier jetzt endlos weiter zitieren. Was jedoch nicht notwendig ist, denn die Einstufung erfolgte, soweit vom 1000-seitigen Gutachten bekannt,
- weil sich der Verdacht, dass die Partei gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen verfolgt
- dass in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis, ist mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung unvereinbar ist, konkret dass die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern als nicht gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes, betrachten
- Äußerungen und Positionen von führenden AfD-Vertreter*innen verstießen gegen das Prinzip der Menschenwürde, nach Art 1 GG und der Menschenrechte.
Also eine klare und richtige Entscheidung, nur zu spät. Der Ruf jetzt nach einem Verbotsverfahren ist jedoch verfehlt und zu früh. Das Verbotsverfahren hat juristisch höhere Hürden, wobei ich denke, wenn hier Art 1 GG, zugrunde gelegt wird, könnte es erfolgreich sein.
Ich erinnere hier an meinen ZwillingsBlick vom 30.04.2025 – Nachtigall, ich hör dir trapsen – (https://www.jürgen-zwilling.de/article.php?id=1633). Die AfD ist mittlerweile die Heimat des unzufriedenen Mittelstandes, ob selbstständig oder angestellt, für die Unzufriedenheit der sozial bedürftigen Menschen und für extrem Reiche geworden. Ein Verbotsverfahren mit dem Risiko des Scheiterns und dann ein Märtyrer geschafft zu haben, ist hier auch für unsere demokratische Grundordnung gefährlich.
Stellt überall die AfD’ler und überzeugt die unzufrieden Wähler, dass diese Partei kein Glückfall ist, sondern ein Unglück schaffen wird. Es dürfte jetzt auch schwer werden, dass die gewählten Mitglieder und auch sonstigen Mitglieder in verantwortungsvolle Positionen kommen. Man sollte auch einmal den Staatsdienst überdenken. Am 28. Januar 1972 einigten sich Bund und Länder auf den sogenannten Radikalenerlass. Daraufhin wurden Bewerberinnen und Bewerber sowie Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in der Bundesrepublik auf ihre Verfassungstreue hin überprüft.
Alles besser als ein Verbotsverfahren. Die freiheitliche demokratische Grundordnung kann sich ohne gerichtliches Risiko selbst schützen
Unsere Politiker sollten dann in ihrem Verhalten, keine „Wahlwerbung“ für die AfD machen, dass diese einen Zulauf wie jetzt bekommt.
Klare Positionen und eine vertrauensvolle, nachvollziehbare Politik, für das Volk und keine weitere hinter dem Rücken der Wähler und selbst aufgestellte Brandmauer brechen, wie gestern bei der Wahl zum Bundeskanzler wieder Herr Merz mit den Linken machte.
Dazu gehört auch Position beziehen, der führenden Organe unseres Staates. Wenn unsere Bundestagspräsidentin lieber in Facebook Bildchen vom Weinvergnügen postet, statt sich hier zu äußern, ist hier die erste Handlung angesagt zum Wohle unsere Demokratie und gegen die AfD. Sie ist in ihrem Amt überfordert, was generell nicht Verwerfliches ist, aber dann muss man auch die Konsequenzen ziehen.
Trockenen wir diesen antidemokratischen Sumpf, mit teuflischer Gesinnungen aus längst vergangener, aber kurzer Zeit, mit demokratischen Mitteln aus, nur handeln wir bitte jetzt, der Verfassungsschutz hat uns eine Steilvorlage gegeben.
Jeder der jetzt noch die AfD unterstützt oder Afdler*innen macht sich selbst mit schuldig und ist ein Verdachtsfall für den Verfassungsschutz.
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